Hören, Sehen, Verstehen

Verleihbedingungen

  • Eigentümer der Hilfsmittel ist der OÖ Hilfsmittelpool (HMP).
  • Leihnehmer ist der Erhalter der Bildungseinrichtung.
  • Die entlehnten Hilfsmittel sind ausschließlich für den Gebrauch an der Bildungseinrichtung bestimmt. Sie dürfen nicht – auch nicht leihweise - einer dritten Person oder Institution überlassen werden. 
  • Der Erhalter der Bildungseinrichtung entrichtet für die Entlehnung eine Nutzungsgebühr in der Höhe von 10-15% des Neuwerts/Schuljahr bzw.
    1-1,5% des Neuwerts/Monat. 
     
  • Die Rechnungslegung erfolgt bei Entlehnungen für die Dauer eines ganzen Schul- bzw. Kindergartenjahres im November. 
    Zahlungsziel ist jeweils der 31. Jänner des folgenden Kalenderjahres.
    Bei kürzeren Entlehnungen sowie bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt eine Abrechnung des Nutzungsbeitrages nach Monaten.
     
  • Die Rechnung ergeht an die Bildungseinrichtung.
  • Die Kosten für WartungAdaptierungen und Reparaturen werden zur Gänze vom OÖ Hilfsmittelpool getragen. Auftrende Betriebsstörungen oder Mängel sind dem zuständigen mobilen Inklusionsdienst zu melden. Notwendige Service- und Reparaturarbeiten werden vom OÖ Hilfsmittelpool in Auftrag gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Hilfsmittelpool nur die Kosten für jene Leistungen übernehmen kann, die auch vom Hilfsmittelpool in Auftrag gegeben bzw. vorab genehmigt wurden.
     
  • Im Falle von Verlust des Hilfsmittels ist ein Selbstbehalt 
    in der Höhe von 25% des Neuwerts zu entrichten.
  • Die Rückgabe des Hilfsmittels an den Hilfsmittelpool hat zu erfolgen, wenn das Kind das Hilfsmittel an der Bildungseinrichtung nicht mehr benötigt oder  diese verlässt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall zeitgerecht Kontakt mit dem zuständigen mobilen Inklusionsdienst auf.
  • Wird das Hilfsmittel länger als in den Nutzungsvereinbarungen festgelegt an der Bildungseinrichtung benötigt, ist ein Antrag auf Weiterverwendung zu stellen. Ein solcher ist auch zu stellen, wenn das Kind in eine andere Bildungseinrichtung wechselt.
     
  • Hilfsmittel für Kinder mit Sehbeeinträchtigung und Kinder mit motorischer Beeinträchtigung verbleiben, so sie im nächsten Schuljahr an der Bildungseinrichtung weiter verwendet werden, während der Ferienzeit in der Bildungseinrichtung.
    Hilfsmittel für Kinder mit Hörbeeinträchtigung werden in den Sommerferien gewartet und neu eingestellt.
    Bitte vereinbaren Sie die Modalitäten der Abholung mit dem zuständigen mobilen Inklusionsdienst.