Hören, Sehen, Verstehen

Häufige Fragen

  • Wir benötigen ein Hilfsmittel, das nicht in der Artikelliste aufscheint.
  • Werden die Hilfsmittel auch an Privatpersonen verliehen?
  • Wie werden die Nutzungsgebühren berechnet?
  • Ist der Erhalter der Bildungseinrichtung verpflichtet, die Nutzungsgebühren zu bezahlen?
  • Wie sind die Geräte versichert?
  • Was ist bei Gerätestörungen zu tun?
  • Das Hilfsmittel muss verändert, adaptiert oder erweitert werden. Was ist zu tun?
  • Das Hilfsmittel wurde beschädigt, gestohlen oder kann nicht mehr aufgefunden werden. Was ist zu tun?
  • Das Hilfsmittel wird an der Bildungseinrichtung nicht mehr benötigt. Was ist zu tun?

 

Wir benötigen ein Hilfsmittel, das nicht in der Artikelliste aufscheint.

Der Inventarstand des HMP wird laufend erweitert. Grundsätzlich kann jedes Hilfsmittel, das den Kriterien des HMP entspricht, beantragt werden. Die Entscheidung über den Ankauf liegt beim Beirat.

 

Werden die Hilfsmittel auch an Privatpersonen verliehen?

Nein. Anträge können lt. Verleihbedingungen ausschließlich von Erhaltern von Bildungseinrichtungen eingebracht werden.


 

Wie werden die Nutzungsgebühren berechnet?

Die Nutzungsgebühren werden nach den Anschaffungskosten berechnet. Die Nutzungsgebühr pro Schul- bzw. Kindergartenjahr beträgt bis zu 15% des Ankaufspreises. Bei einer verkürzten Verleihdauer wird pro Monat 1/10 des Jahresnutzungsbeitrages in Rechnung gestellt.Bei Hilfsmittel, die bereits im Pool enthalten sind, wird die Höhe der Nutzungsgebühr in der Artikelbeschreibung angeführt.


 

Ist der Erhalter der Bildungseinrichtung verpflichtet, die Nutzungsgebühren zu bezahlen?

Der Antrag auf Hifsmittelausstattung ist vom Erhalter zu unterfertigen. Damit verpflichtet sich der Erhalter, die anfallenden Nutzungsgebühren zu entrichten.

 

Wie sind die Hilfsmittel versichert?

Die Kosten für notwendige Wartungsarbeiten, Reparaturen und Anpassungen werden vom HMP getragen.
Im Falle des Verlusts des Hilfsmittels ist ein Selbstbehalt in der Höhe von 25% des Neuwerts zu entrichten.

 

Was ist bei Gerätestörungen zu tun?

Gerätestörungen melden Sie bitte an den zuständigen mobilen Inklusionsdienst. Notwendige Reparaturen und Wartungsarbeiten werden vom OÖ Hilfsmittelpool ehestmöglich bei unseren Partnerbetrieben in Auftrag geben. Für Leistungen, die nicht von uns in Auftrag gegeben wurden, können die Kosten nicht übernommen werden.

 

Das Hilfsmittel muss verändert, adaptiert oder erweitert werden. Was ist zu tun?

Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen zuerst mit dem zuständigen mobilen Inklusionsdienst. Nehmen Sie dann Kontakt mit dem HMP auf.


 

Das Hilfsmittel wurde beschädigt, gestohlen oder kann nicht mehr aufgefunden werden. Was ist zu tun?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall unverzüglich Kontakt mit uns auf.

 

Das Hilfsmittel wird an der Bildungseinrichtung nicht mehr benötigt. Was ist zu tun?

Bitte nehmen Sie ehestmöglich mit uns Kontakt auf.
Je nach Art des Hilfsmittels wird dieses vom zuständigen mobilen Inklusionsdienst oder einem unserer Partnerbetriebe abgeholt.