Hören, Sehen, Verstehen

Anträge

 

Welche Hilfsmittel können beantragt werden?

  • Hilfsmittel, die Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine 
    aktive Teilnahme am Unterricht/am Kindergarten-/Hortgeschehen 
    ermöglichen oder erleichtern
  • Hilfsmittel, die mit geringer Adaptierung angepasst werden können. 

Ausgenommen sind Teile der Gebäudeausstattung sowie Hilfsmittel, die  nicht zur Weitergabe geeignet sind.


 Wer kann einen Antrag auf leihweise Hilfsmittelausstattung stellen?

  • Erhalter von Kindergärten, Horten und allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich.
  • Anträge von Privatpersonen können nicht behandelt werden.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfsmittelausstattung.