Anträge
Welche Hilfsmittel können beantragt werden?
- Hilfsmittel, die Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen eine
aktive Teilnahme am Unterricht/am Kindergarten-/Hortgeschehen
ermöglichen oder erleichtern. - Hilfsmittel, die mit geringer Adaptierung angepasst werden können.
Ausgenommen sind Teile der Gebäudeausstattung sowie Hilfsmittel, die nicht zur Weitergabe geeignet sind.
Wer kann einen Antrag auf leihweise Hilfsmittelausstattung stellen?
- Erhalter von Kindergärten, Horten und allgemeinbildenden Pflichtschulen in Oberösterreich.
- Anträge von Privatpersonen können nicht behandelt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfsmittelausstattung.