Hören, Sehen, Verstehen

Termine

 

Anträge auf Hilfsmittelausstattung können das ganze Schuljahr über eingereicht werden. Ist das beantragte Hilfsmittel im Pool vorhanden, kann es sofort nach Genehmigung des Antrages zur Verfügung gestellt werden.

Ist das Hilfsmittel nicht im Pool vorhanden, entscheidet der Beirat in der nächsten Vergabesitzung über dessen Ankauf. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig bis zum Ende der jeweiligen Einreichfrist eingegangen sind.