Hören, Sehen, Verstehen

Antragstellung

 

Vor der Antragstellung:

  • Kontaktaufnahme mit dem zuständigen mobilen Inklusionssdienst
  • Feststellung des Hilfsmittelbedarfs
  • Vorauswahl eines Hilfsmittels
  • Befürwortung des Antrages durch den mobilen Integrationsdienst  

  Der vollständige Antrag umfasst:

  • das vom Erhalter unterfertigte Antragsformular
  • eine Stellungnahme/Befürwortung des mobilen Inklusionsdienstes
  • ein aktuelles fachärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • einen Kostenvoranschlag (bei Hilfsmitteln, die noch nicht im Pool vorhanden sind). Die Entscheidung über Type, Marke und Ausführung eines Hilfsmittels ist dem OÖ Hilfsmittelpool vorbehalten.

 Einreichen der Antragsunterlagen innerhalb der Einreichfrist an:

  • Bereich Hören und Sehen:
    OÖ Hilfsmittelpool
    Kapuzinerstraße 40a
    4020 Linz
     
  • Bereich Motorik:
    Margit Millner, Fachbereich für Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
    Bildungsdirektion OÖ
    margit-anna.millner@bildung-ooe.gv.at

Nach Genehmigung des Antrages:

  • Nach Genehmigung des Antrages erfolgt eine Verständigung des Antragstellers durch den zuständigen mobilen Inklusionsdienst.
  • Das Hilfsmittel wird  durch einen Partnerbetrieb oder dem zuständigen Mobilen Integrationsdienst zugestellt.
  • Die Entgegennahme des Hilfsmittels wird mit einer Übernahmebestätigung dokumentiert. Gleichzeitig erhält der Leihnehmer die schriftlichen Nutzungsvereinbarungen, die u.a. die maximale Dauer der Entlehnung sowie die zu entrichtende Höhe der Nutzungsgebühr enthalten.
  • Je ein Exemplar dieser Unterlagen ist an den OÖ Hilfsmittelpool zu retournieren.